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Befugte Stelle

Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz befindet sich in der Beantragung zur Befugten Stelle nach § 45c des Urheberrechtsgesetzes.

Mit der Bewilligung des Antrags durch das Deutsche Patent- und Markenamt können wir die Schulträger bei der Beschaffung von adaptierten Lehrwerken in Sachsen noch besser unterstützen.

Für die zukünftige Nutzung unserer befugten Stelle finden Sie demnächst auf dieser Seite Downloadmöglichkeiten für die notwendigen Antragsformulare. 
Die Nutzerordnung und Datenschutzerklärung sind nachfolgend abrufbar. Mit Ihrer jährlichen Unterschrift erkennen Sie beide Dokumente an und sind somit berechtigt, unser Unterstützungsangebot zu nutzen.

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