Portalthemen

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Hauptinhalt

    Tag der offenen Tür am 18.04.2026

    Am 18. April 2024 von 09:30 bis 13:30 Uhr präsentiert sich die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz zum TAG DER OFFENEN TÜR mit einem vielfältigen Programm für interessierte Besucherinnen und Besucher.

    Wir freuen uns besonders auf die feierliche Eröffnung sowie die Einweihung unseres Schulmuseums durch den Sächsischen Landtagspräsidenten Alexander Dierks.

    An diesem Tag möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit geben, unsere Schulhäuser zu erkunden und den Schullalltag in den unterschiedlichen Bereichen kennenzulernen.
    Zu den zahlreichen Angeboten zählen unter anderem Einblicke in die Arbeit unserer Fachkonferenzen, Beratungsangebote im Kompetenz- und Medienzentrum, Tischball zum Mitmachen, Experimentieren im Sachunterricht sowie die Aufführung des Musicals »Eine Reise durch Chemnitz« um 11:30 Uhr im Haus 4 von unserer Schultheatergruppe. Ergänzt wird das Programm durch ein Elterncafé, Kinderbetreuung und weitere Präsentationen sowie Mitmachangebote.

    Unser Tag der offenen Tür bietet eine gute Gelegenheit, sich über die Bildungs- und Förderangebote der Schule sowie über unterstützende Hilfsmittel zu informieren.

    Eine Gesamtübersicht des Programms kann als PDF-Datei unter den untenstehenden Link heruntergeladen werden.

    Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher.

    Michael Theiss
    Schulleiter

    Herzlich willkommen!

    Grafik eines Mädchens mit Brille

    Kontakt

    Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz

    Besucheradresse:
    Flemmingstraße 8g (Haus 2)
    09116 Chemnitz

    Telefon: +49 371 80818-137

    Telefax: +49 371 80818-203

    E-Mail: blindenschule@lbs.smk.sachsen.de

    Webseite: https://www.lbs-chemnitz.sachsen.de

    Unsere Schule

    Frontale Ansicht

    Kompetenz- u. Medienzentrum

    Auf einem Tisch stehen taktile Unterrichtsmaterialien für Mathematik.

    Unsere Kooperationen

    gemaltes Bild

    Transparenzhinweis:

    Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

    zurück zum Seitenanfang